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   LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92   

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https://dejure.org/1992,2439
LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92 (https://dejure.org/1992,2439)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92 (https://dejure.org/1992,2439)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. November 1992 - 5 TaBV 27/92 (https://dejure.org/1992,2439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Unterrichtungs- und Beratungsrechten; Zustimmung zur Versetzung von fünf Arbeitnehmern; Beteiligungrecht des Betriebsrats; Durchführung einer Interessenausgleichs- und sozialplanpflichtigen Maßnahme ; Umzug einer LKW-Division

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrVG § 23 Abs. 3 § 90 Abs. 1, Abs. 2
    Betriebsrat: Verletzung der Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1948
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Da nach dem Vortrag des Betriebsrats der Arbeitgeber ihm die verlangten Mitbestimmungsrechte nicht zugestanden hat, ist zu besorgen, dass er ohne gerichtliche Entscheidung dies auch in Zukunft nicht tun wird (vgl. BAG vom 06.11.1990 - 1 ABR 60/89 -).

    Das vom Arbeitgeber zu unterlassende Verhalten ist so konkret umschrieben, dass einer den Anträgen stattgebende Entscheidung unschwer entnommen werden kann, welche Rechtsfolge angeordnet worden ist (BAG, AP 29 zu § 80 BetrVG 72; BAG von 06.11.1990, - 1 ABR 60/89 -).

    Im Gegensatz zu § 92 Abs. 1, bei dem der Gesetzgeber eine Einschränkung hinsichtlich des Beratungsgegenstandes im Verhältnis zur Unterrichtungspflicht gemacht hat, heißt es in § 90, dass der Arbeitgeber "die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen ..." zu beraten hat (vgl. BAG vom 06.11.1990, - 1 ABR 60/89 -).

  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Die Unterrichtung und Beratung im Sinne des § 90 kann und muss teilweise durchaus aus verschiedenen Teilstücken bestehen, je nach Umfang und Bedeutung der Maßnahme (vgl. BAG vom 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 -).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Die einzige Ausnahme von der Regel, dass es auf ein Verschulden des Arbeitgebers bei vergangenen Verstößen im Hinblick auf die Folgen des § 23 Abs. 3 nicht ankomme, ist der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellte Satz, dass dann kein grober Verstoß vorliege, wenn der Arbeitgeber seine Ansicht in einer umstrittenen schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage vertritt (vgl. BAG, Beschluss vom 23.04.1991 - 1 ABR 49/90 -, NZA 1991, 817, 820; vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, BB 1991, 2157).
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Die einzige Ausnahme von der Regel, dass es auf ein Verschulden des Arbeitgebers bei vergangenen Verstößen im Hinblick auf die Folgen des § 23 Abs. 3 nicht ankomme, ist der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellte Satz, dass dann kein grober Verstoß vorliege, wenn der Arbeitgeber seine Ansicht in einer umstrittenen schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage vertritt (vgl. BAG, Beschluss vom 23.04.1991 - 1 ABR 49/90 -, NZA 1991, 817, 820; vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, BB 1991, 2157).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Die Planung einzelner Schritte zur Realisierung des bereits beschlossenen Vorhabens ist nur ein Teil dieser Planung, der noch dazu in einem relativ späten Stadium angesiedelt ist (vgl. zu § 80 Abs. 2: BAG vom 17.03.1987 in gABR 59/85 = DB 1987, 1491 ff., 1493).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
    Ein Verstoß dagegen, erst recht wenn er wiederholt vorkommt, ist daher "grob" im Sinne des § 23 Abs. 3. Auf ein subjektives Verschulden des jeweils handelnden Vertreter des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG, Beschluss vom 23.06.1992 - 1 ABR 11/92 -, ständige Rechtsprechung).
  • LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16

    Versetzung; Zustimmungsersetzung (hier abgelehnt); Begriff des "zu besetzenden

    Auch im Betriebsverfassungsgesetz, etwa bei den §§ 90, 91 BetrVG, wird der Arbeitsplatz als Tätigkeitsbereich im räumlich-funktionalen Sinn verstanden (GK-Weber, 10. Aufl. 2014, § 90 BetrVG, Rn. 21; LAG Hessen, Beschl. v. 3.11.1992 - 5 TaBV 27/92, BeckRS 1992, 30448097, beck-online).
  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

    Es stellt eine grobe Verletzung der Pflichten eines Arbeitgebers aus dem Betriebsverfassungsgesetz dar, wenn er den Betriebsrat immer wieder so spät über die Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von betrieblichen Räumen oder von Umzügen innerhalb eines Gebäudes informiert, dass der Betriebsrat diese Pläne aus faktischen Zwängen heraus nur noch zur Kenntnis nehmen kann, ohne dass eine realistische Chance besteht, eventuelle Vorschläge und Bedenken noch umzusetzen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 3. November 1992 - 5 TaBV 27/92 -, BB 1993, 1948 ; juris).
  • BayObLG, 18.12.2023 - 201 ObOWi 1077/23

    Trotz Nichtgeltung der pandemiebedingten Maskenpflicht für Fahrzeuginsassen auf

    Im Betriebsverfassungsrecht wird auf den Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers im räumlich-funktionalen Sinne abgestellt, in dem dieser unter den technischen und organisatorischen Gegebenheiten seine Arbeitsaufgabe innerhalb eines Arbeitssystems erfüllt (LAG Hessen, Beschluss vom 3.11.1992 - 5 TaBV 27/92 = BeckRS 1992, 30448097; ErfK/Kania BetrVG 24. Aufl. § 90 Rn. 5; BeckOK/Werner ArbR BetrVG [70. Ed. Stand: 01.12.2023] § 90 Rn. 7).
  • ArbG Rostock, 28.04.2009 - 1 BVGa 3/09

    Auskunfts- und Beratungsanspruch des Betriebsrats bei der Anmietung neuer

    Um die Belegschaftsinteressen wirksam vertreten zu können, ist dem Betriebsrat vielmehr zu ermöglichen, eventuelle Vorschläge und Bedenken schon vor einer Auswahlentscheidung einzubringen (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92 - LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 32).
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